Vicsápi Beatrix ist eine Maklerin aus Győr (Ungarn). Ihre Immobilienfirma nennt sie „Alpha Home – Ingatlaniroda“ und „Alpha Ingatlan„. Ihre Webseite alphaingatlan.com / alphaingatlan.hu ist seit mindestens 2011 online. Sie vermittelte die Wohnung in der Straße „Szarvas 9 B, 9025 Győr“ für den Vermieter Mester András.

Zusammenfassung:

Vicsápi Beatrix hat auf ingatlan.com eine Wohnung in einer ruhigen Straße beworben. Der Mieter hat sich darauf beworben und ist eingezogen.

Am ersten Morgen in der Wohnung wunderte sich der Mieter über laute Geräusche in der Wohnung. Die Geräusche kamen von der Straße (Vorbereitungen für ein Hausbau). Die Straße ist etwa 20-30 Meter von der Wohnung entfernt! Als der Mieter verwundert bei der Maklerin nachfragte, behauptet sie sofort, dass sie die Bauarbeiten erwähnt hätte! Dies löste beim Mieter ein dermaßen ungutes Gefühl aus, dass er dem Vermieter bat, den Mietvertrag wegen eines „Missverständnisses“ mit der Maklerin einvernehmlich rückgängig zu machen. Daraufhin schrieb der Vermieter den Mieter, dass er die Schlüssel sowie die Kündigung unterzeichnen soll. Anschließend würde das Geld zurück überwiesen werden.

E-Mail/Bestätigung vom Vermieter, András Mester

Auf die Zusage der einvernehmlichen Kündigung vom Vermieter vertraute der Mieter und erfüllte einen Tag später die Forderungen aus der E-Mail des Vermieters.

Die Maklerin verpflichtete den Mieter in der Kündigung, die laufende Miete dem Vermieter zu überlassen, obwohl die Wohnung dem Mieter unter falschen Tatsachen vermietet wurde. Dennoch stimmte der Mieter zu. Als der Mieter die Kündigung unterzeichnet hatte, erwähnte die Maklerin erstmals ihre Maklergebühr! Sie sagte, dass erst nach Zahlung ihrer Maklergebühr der Vermieter seine Kaution frei gibt! Der Mieter hat die Maklergebühr abgelehnt (!), dennoch verschickte die Maklerin eine Rechnung ihrer Maklergebühr an den Mieter! Die Maklerin behauptet, der Mieter hätte der Maklergebühr mündlich zugestimmt.

Der Vermieter (Mester András) hat sich nicht mehr zurückgemeldet und bis heute nicht die Kaution zurückgegeben. Die Maklerin meldete sich noch einmal per E-Mail und erklärte die einvernehmliche Kündigung als gescheitert. Durch die einseitige Kündigung darf der Vermieter die Kaution laut Mietvertrag behalten. Danach ignorierte sie dem Mieter. Bis heute liegt dem Mieter kein Mietvertrag mit der Unterschrift des Vermieters vor. Die Kündigung wurde vom Vermieter ebenfalls nicht unterschrieben. Außerdem wurde die Wohnung mit einem verschmutzten Backofen sowie zwei halb-abgebrochene Tür- und Fenstergriffe und diverse kaputten Fußbodenleisten übergeben, was auch von der Maklerin nirgends schriftlich festgehalten wurde.

Im ausführlichen Erfahrungsbericht gibt es Audioaufnahmen von den Geräuschen in der Wohnung während den Bauarbeiten, Bilder von dem kaputten Fenster- und Türgriff, dem schmutzigen Backofen und vieles mehr.

Ausführlicher Erfahrungsbericht:

Die Maklerin Vicsápi Beatrix hatte im August 2024 diese Wohnung auf mehreren Webseiten wie ingatlan.com angeboten:

Präsentation der Wohnung auf alphaingatlan.com (Übersetzung Google)

Laut ihrer Beschreibung befindet sich die Wohnung in einer ruhigen Straße!

Bei der Besichtigung (via WhatsApp) am 22.8.2024, 17:28 Uhr sagte Vicsápi Beatrix, dass es sich um eine ruhige Wohnung im Innenhof handelt. Der Mieter hatte den Mietbeginn zum 1.9. vorgeschlagen, aber die Maklerin wollte den Vertrag so früh wie möglich abschließen. Da sich der Mieter auf die ruhige Wohnung freute, sagte er zum 26.8.2024 zu. Die Miete und Kaution sollte in bar bezahlt werden. Wegen eines Problems bei der Abhebung der Miete und Kaution am Bankautomaten verschob sich die Vertragsunterzeichnung um einen Tag. Die Zahlung wurde dem Vermieter noch am selben Tag (26.8.) per Echtzeitüberweisung gesendet.

Am nächsten Morgen hat die Maklerin den Termin zur Unterschrift des Mietvertrags & Schlüsselübergabe zum 27.8. um 15:30 Uhr vorgeschlagen. Sie kam mindestens 15 Minuten später und öffnete bei ihrer Ankunft unmittelbar das Eingangstor zur Wohnung. Der Mieter, die Maklerin und ihr Angestellter gingen durch die Wohnung und unterschrieben anschließend den Mietvertrag.

Der erste Morgen in der neuen Wohnung (28.8.2024)

Der Mieter stellte am ersten Morgen, den 28.8.2024 in der neuen Wohnung fest, dass in der Straße ein Bauprojekt im Gange bzw. in der Vorbereitung ist! Die Geräusche waren von morgens bis vormittags in der Wohnung zu hören. An den Arbeitstagen 28.8., 29.8. und 30.8. gingen die Arbeiten nicht länger als 14:30 Uhr! Ab dieser Uhrzeit war es ruhig in der Straße, so wie bei der Besichtigung (22.8., 17:28 Uhr) und am Tag der Vertragsunterzeichnung/des Einzugs (27.8., ca. 15:30 Uhr). Das Grundstück liegt direkt an der Straße und ist von der Wohnung ca. 20 bis 30 Meter entfernt.

Die Maklerin legte beide Termine nach 14:30 Uhr fest. Zu dieser Uhrzeit fanden an der Straße keine Arbeiten mehr statt. Am 27.08.2024 liefen wohl bereits Vorbereitungen, da bei Ankunft des Mieters (ca. 15:20 Uhr) noch ein weisser Kombi in der Straße vor dem Grundstück stand. Zu diesem Zeitpunkt war nichts auf dem Grundstück zu sehen. Der Mieter war auf dem Stand der Wohnungsbeschreibung (Wohnung in ruhiger Straße) und was ihm die Maklerin bei der Besichtigung sagte (Ruhige Wohnung im Innenhof). Nichts deutete auf Aktivitäten an der Straße/auf dem Grundstück hin.

Am 29.8.2024 wurde ein Bauzaun an der Straße aufgestellt und ein Bagger kam zum Einsatz. Vermutlich waren die Vorbereitungen abgeschlossen und das Bauprojekt startete. Ab dem 29.8.2024 waren die Bauarbeiten offensichtlich, da an diesem Tag ein Sandhaufen auf dem Grundstück entstand und ein Bauzaun vorhanden war.

Wäre die Maklerin auf dem Wunsch des Mieters eingegangen, dem Mietvertrag am 1.9.2024 abzuschließen, wäre es nicht zum Mietvertrag gekommen. Dem Mieter ist Ruhe besonders wichtig. Das wusste die Maklerin, da sie unter anderem nach dem Beruf fragte.

Als der Mieter sich an die Maklerin wendete und sich über die Bauarbeiten in der Straße wunderte, hat sie gleich in der ersten Antwort klar gemacht, dass sie die Bauarbeiten erwähnt hätte. Das war für den Mieter ein Schock. Das hat dazu geführt, dass er so schnell wie möglich aus dem Land raus wollte. Dem Mieter war nichts über Bauarbeiten oder ein Bauprojekt bekannt.

Später fügte die Maklerin hinzu, dass sie mit ihren Angestellten gesprochen hat und er es mitgehört hätte, dass sie dem Mieter über die Bauarbeiten informiert hat! Allerdings war ihr Angestellter bei der Besichtigung am 22.8.2024 nicht anwesend, sondern lediglich bei der Vertragsunterzeichnung am 27.8.2024.

Wenn das so gewesen wäre, hat Vicsápi Beatrix also am Tag der Vertragsunterzeichnung gegenüber dem Mieter das Bauprojekt in der Straße erwähnt, nachdem er sich bereits auf die ruhige Wohnung gefreut hatte und von Deutschland (Hamburg) nach Ungarn gereist ist? Oder wollte die Maklerin nicht auf ihre Kaution verzichten und ihrem Geschäftspartner weiteren Leerstand der Wohnung aufgrund ihres Fehlers zumuten? Die Wohnung war laut Google mindestens seit Anfang Juli 2024 verfügbar.

Eine Audioaufnahme von den Geräuschen aus der Straße, die Vicsápi Beatrix als ruhig beschrieben hat (Der Bagger ist gut zu hören):

Audioaufnahme in der Wohnung während der Bauarbeiten an der Straße am 29.8.2024, 13:57 Uhr

Dem Mieter wurde am 1.9. eine einvernehmliche Kündigung vom Vermieter angeboten! Am 1. September schrieb der Vermieter an dem Mieter, dass er die Schlüssel abgeben und die Kündigung unterschreiben soll und danach würde er das Geld zurück überweisen. Der Mieter hat daraufhin am 2.9. die Schlüssel übergeben und die Kündigung unterschrieben! Der Vermieter hat sich danach nicht mehr gemeldet und das Geld bis heute nicht zurück überwiesen!

E-Mail vom 1.9.2024 vom Eigentümer Mester András an den Mieter mit der Aufforderung der Unterzeichnung der Kündigung und Schlüsselrückgabe (Google Übersetzung)

Die Maklerin hat vermutlich die Kündigung als einseitige Kündigung aussehen zu lassen, indem sie behauptete, dass der Mieter bei der Schlüsselübergabe eine Maklergebühr zugestimmt hat! Sie hat unaufgefordert ihre Rechnung zur Zahlung der Maklergebühr dem Mieter zugesendet! Der Mieter fu

um es eine einseitige Kündigung werden zu lassen. Sie machte am 2.9. ein Foto von der Baustelle, als die Bauarbeiten gerade ruhten. Mit dem Foto wollte sie vermutlich den Eindruck erwecken, dass niemand auf der Baustelle arbeitet und die Straße ruhig sei und der Mieter grundlos den Mietvertrag kündigte.

Zwischen den 28.8. – 30.8.2024 wurde auf der Baustelle von morgens bis vormittags gearbeitet (Freitag war etwas früher Feierabend auf der Baustelle).

Baustelle vom 29.8.2024 – Die Baggerarbeiten liefen auch am 28.8.2024 und 30.8.2024

Sie behauptet mit Bewohner gesprochen zu haben. Sie erwähnt immer wieder, dass sich bisher kein Bewohner über Lärm beschwert habe. Laut eines Fotos vom Parkplatz der Bewohner während den Bauarbeiten, scheinen die Bewohner nicht Zuhause zu sein, da der Parkplatz leer ist. Erst zum Abend ist der Parkplatz wieder belegt gewesen! Bei dem Mieter handelt es sich allerdings um einen Selbstständigen, der im HomeOffice von Zuhause arbeitet und somit den Lärm von den Bauarbeiten in der Wohnung mitbekommt.

Obwohl Beatrix Vicsápi den Mieter unter falschen Tatsachen ein Mietvertrag vermittelt hat, fordert sie vom Mieter eine Maklergebühr. Die Maklergebühr steht weder im Mietvertrag noch in der Kündigung geschrieben. Sie hat die Maklergebühr erstmals am Tag der Schlüsselabgabe am 2.9.2024 nebenbei erwähnt und behauptet, der Mieter hätte der Maklergebühr mündlich zugestimmt. Tatsächlich wurde die Maklergebühr nur zur Kenntnis genommen!

Wer zahlt einer Maklerin eine Maklergebühr für eine vermittelte Wohnung, die offensichtlich unter falschen Tatsachen vermittelt wurde?

Die erste Miete (ca. 580 €) sowie die Kaution (ca. 1.200 €) wird vom Eigentümer Mester András seit 2. September gegen den Willen des Mieters einbehalten!

Der Grund: Der Mieter soll eine Maklergebühr von ca. 580 € (230.000 Ft) an die Maklerin überweisen. Die Kaution wird solange als Pfand einbehalten, bis der Mieter die Maklergebühr an Vicsápi Beatrix überwiesen hat, so die Aussage der Maklerin! Die Maklerin scheint damit den Mieter erpressen zu wollen, indem sie die Kaution als Druckmittel für die Eintreibung ihrer Maklergebühr nutzt. Die Kaution und Maklergebühr sind zwei unterschiedliche Sachen und dürfen deshalb nicht als Druckmittel für etwas anderes genutzt werden! Ein Anwalt sagte in seiner kostenlosen Einschätzung, dass es eine Straftat darstellen könnte.

Es wird vermutet, dass die Maklerin und der Eigentümer darauf bauen, dass der Mietvertrag weiterhin als gültig angesehen wird, da die Kündigung nicht vom Eigentümer unterschrieben wurde, sodass die Kaution für die zwei weitere Monate einbehalten werden kann. Allerdings wurde mit der E-Mail vom 1.9.2024 das einvernehmliche Angebot der Kündigung vom Eigentümer mit Erfüllung dessen Aufforderungen vom Mieter angenommen!

Fraglich ist überhaupt, ob ein Mietvertrag zwischen beide Parteien (Mieter und Eigentümer, András Mester) bestanden hatte, denn der Mietvertrag wurde nur von der Maklerin und einen Kollegen von Alpha Home unterzeichnet. Dem Mieter wurde kein vollständiger Mietvertrag mit der Unterschrift des Eigentümers vorgelegt oder nachgereicht!

Update: Nach Durchsicht des Whatsapp-Nachrichtenverlaufs scheinen die Maklerin und der Eigentümer einen Plan zu verfolgen. Die Maklerin erwähnt in ihren Nachrichten, dass sie den Mieter von der Baustelle erzählt hätte und dass ihr Kollege, das mitgehört hätte! Aber ihr Kollege war bei der Online-Besichtigung am 22.8.2024 gar nicht anwesend!!! – Die Maklerin (Vicsápi Beatrix) war alleine! Allerdings war der Kollege am Tag der Unterzeichnung des Mietvertrags am 27.8.2024 dabei! Das würde jedoch bedeuten, die Maklerin kommt mit dem Schlüssel und Mietvertrag zur Wohnung, und erzählt erst am Tag der Schlüsselübergabe kurz vor Mietvertrag-Unterzeichnung von der Baustelle? Übrigens, tatsächlich kam die Maklerin 15-30 Minuten zu spät zur Mietvertrags-Unterzeichnung! Maklerin und Mieter begrüßten sich und anschließend wurde direkt das Tor zum Eingang in die Wohnung geöffnet. Über die Straße, geschweige denn einer Baustelle wurde kein Wort erwähnt!

Der Mieter hat etwa zwei Wochen vor dem Mietvertrag seine letzte Wohnung wegen anhaltenden Renovierungslärm verlassen. Nur um zu verdeutlichen, dass dem Mieter es sehr wichtig war, dass die nächste Wohnung „ruhig“ ist und er niemals diese Wohnung in der Straße „Szarvas 9 B“ gemietet hätte, wenn er von dem Lärm in der Straße und in der Wohnung gewusst hätte. Außerdem war er auch nicht dringend auf eine Wohnung angewiesen, da er Familie hat, bei dem er so lange bleiben darf, wie er möchte. Der Mieter ist garantiert nicht über 1.000 km nach Ungarn gefahren, um direkt wieder eine laute Wohnung zu mieten!

Die Maklerin und der Eigentümer ignorieren den Mieter! Alpha Home, Viscápi Beatrix und Mester András zwingen den Mieter einen Anwalt einzuschalten!

Dieser Erfahrungsbericht wird in nächster Zeit mit weiteren Informationen vervollständigt.

Ob der Mieter wirklich von

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