Der Vermieter Mester András, geboren am 28.5.1978, wohnhaft in Győr, ist Eigentümer der Wohnung in der Straße Szarvas 9 B, 9025 Győr in Ungarn. Die Wohnung wurde im Auftrag von Mester András von der Maklerin Vicsápi Beatrix (Firma: Alpha Home, alphaingatlan.com / alphaingatlan.hu) im Internet über die ungarische Immobilienseite ingatlan.com vermittelt.

Die Maklerin bewarb die Wohnung als eine Wohnung in einer ruhigen Straße. Tatsächlich wurde aber ein Haus in der Straße gebaut bzw. der Bau vorbereitet, etwa 20-30 Meter von der Wohnung entfernt. Der Mieter wusste davon nichts, daher bat er den Vermieter, den Mietvertrag wegen eines „Missverständnisses“ mit der Maklerin rückgängig zu machen. Ein Missverständnis war es nicht. (Die Maklerin behauptet, sie hätte von dem Bau in der Straße erwähnt. Später fügte sie hinzu, sie habe mit ihren Angestellten gesprochen und er hätte mitgehört wie sie den Bau erwähnte. Allerdings war der Angestellte bei der Besichtigung gar nicht anwesend!)

Der Mieter erhielt diese Antwort vom Vermieter:

E-Mail vom Vermieter András Mester am 1.9.2024

Nach dem der Mieter die Aufforderungen aus der E-Mail einen Tag später (2.9.2024) nachgekommen ist, hat der Mieter keine Antwort mehr erhalten. Das versprochene Geld wurde bis heute nicht zurückgegeben.

Die Maklerin meldete sich ein letztes Mal und erklärte die einvernehmliche Kündigung als gescheitert und gab ebenfalls keine Antwort mehr.

Als der Mieter die Schlüssel übergeben und die einvernehmliche Kündigung unterschrieben hat, erwähnte Vicsápi Beatrix erstmals die Maklergebühr. Von einer Maklergebühr stand weder was im Mietvertrag noch in der Kündigung. Sie wurde auch nicht vorher an einer anderen Stelle vom Vermieter oder von der Maklerin erwähnt, erst nach der unterzeichneten Kündigung vom Mieter. Sie forderte ihre Maklergebühr und wies gleichzeitig darauf hin, dass erst nach Eingang ihres Maklerhonorars dem Vermieter die Freigabe zur Rückzahlung an den Mieter erteilt wird. Der Mieter lehnte die Maklergebühr ab, da ihm die Wohnung unter falschen Tatsachen vermittelt wurde. Außerdem war die Maklergebühr nicht vereinbart oder vorher anderweitig kommuniziert.

Die Maklerin hat sich zu Unrecht an die beim Vermieter hinterlegte Kaution Zugriff verschafft, indem sie es als Druckmittel für ihre Maklergebühr genutzt hat!

Vicsápi Beatrix sendete trotz ihrer abgelehnten Maklergebühr eine Rechnung des Maklerhonorars an den Mieter. Vermutlich nur als ein Mittel zum Zweck, um sagen zu können, die Maklergebühr sei vereinbart gewesen.

Im Mietvertrag steht drin, dass bei einer einseitigen Kündigung die komplette Kaution einbehalten wird. Das war offenbar das Ziel der Maklerin. Denn die Wohnung war vor der Vermietung an den Mieter laut Google bereits seit mindestens 3 Monaten leer! Wegen ihres Fehlers wäre die Wohnung wieder frei und das Geld (690.000 Forient, umgerechnet ca. 1.600 €) hätte wieder zurückbezahlt werden müssen. Anscheinend war der Maklerin das Geld mehr wert, als ihr Gewissen.

Mester András hat dies sicherlich dankend angenommen und scheint damit ebenfalls kein Mensch zu sein, den man vertrauen sollte.

Den ganzen Erfahrungsbericht zu Vicsápi Beatrix und wie sie die Wohnung an den Mieter vermietet hat (Bilder vom schmutzigen Ofen, kaputten Fenstergriffen, losen Fußbodenleisten) und den Mieter scheinbar nicht nur den Bau an der Straße bis zur Unterschrift des Mietvertrags verheimlichte und mit Lügen ihren Fehler vertuschen wollte sondern ihn auch noch täuschte.. findet ihr hier.

Der Artikel wird in Kürze fertiggestellt.

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