In diesem Artikel schreibe ich über meine Erfahrung mit dem Zahnarzt Dr. Drong. Ich kann Dr. Drong sowohl fachlich als auch menschlich (!) nicht weiterempfehlen!
Dr. med. dent. Ingo Gerhard Drong ist ein Zahnarzt in Hamburg-Altona mit einer Praxis am Holstenplatz 20, 22765 Hamburg.
- Dr. Drong beauftragt Anwälte, um gewisse Erfahrungsberichte und Bewertungen von Bewertungsseiten wie Google, Jameda & Co. entfernen zu lassen, was offenbar sehr gut funktioniert: Aktuelle Bewertungen auf Google (4,6/5), Jameda (5/5), Kennstdueinen (5/5),
- Dr. Drong hat mit einem FOCUS Siegel „Wir werden von der Focus-Arztsuche empfohlen“ auf seiner Homepage geworben. Das Nutzungsrecht für so ein FOCUS-Siegel wird ausschließlich käuflich (!) erworben,
- Die Praxis Drong hat mir für die Zahnreinigung als Privatpatient 129€ (!) in Rechnung gestellt. Zum Vergleich: Für gesetzliche Versicherte lag der Durchschnittspreis für Zahnreinigungen zu dieser Zeit in Hamburg laut Stiftung Warentest bei 65€,
- Dr. Drong hat eine Teilkrone mit mir kommuniziert und sie mir in Rechnung gestellt! Erst durch einen Gutachter habe ich erfahren, dass ich keine Teilkrone sondern ein Overlay erhalten habe! Dazu sollte man wissen, dass eine Teilkrone wesentlich mehr kostet.
Zusammenfassung:
In der letzten Behandlung sollte das Zahnproblem von Zahn 16 behoben und mit einer Teilkrone versorgt werden. Nach der Behandlung war das Schmerzgefühl weiterhin vorhanden. Das habe ich Dr. Drong mitgeteilt. Bei einem weiteren Termin konnte er keine Ursache für mein Zahnproblem feststellen und riet mir dazu, dem Zahn noch Zeit zur Beruhigung zu geben.
Einige Tage später kam die Rechnung für die Behandlung mit der Post. Das mein Zahnproblem noch immer nicht behoben war, schien dabei Dr. Drong nicht zu interessieren! Stattdessen erhielt ich nochmal Post, dieses Mal vom Inkasso.
Stell dir vor, du bringst dein Auto mit einem Motorschaden in die Werkstatt und bekommst dein Auto mit den gleichen Motorschaden zurück und man fordert dich auf zu bezahlen.
Wenn ich die Rechnung bezahlt hätte, wäre es eine Bestätigung von mir gewesen, dass die Behandlung korrekt durchgeführt und die Forderung verdient und fällig war, sprich das Zahnproblem behoben wurde.
Ich musste nach einer neuen Praxis suchen und habe gleich beim ersten Termin den von Dr. Drong überkronten Zahn begutachten lassen. Das erste Fazit zur Ästhetik war ein leichtes Kopfschütteln mit der Frage wer dafür zuständig sei! Anschließend wurde der Zahn begutachtet und auf Anhieb wurden fortgeschrittene kariöse Stellen an dem Zahn gefunden, der von Dr. Drong überkront wurde. Eine Auswertung eines Computerprogramms hatte zusätzlich die Kariesdiagnose der Zahnärztin untermauert (rote Markierungen am Zahn). Die Zahnärztin wollte sofort im Anschluss der Untersuchung die kariösen Stellen entfernen, aber ich musste ablehnen, weil sonst kein Gutachten mehr möglich gewesen wäre! Was für eine verzwickte Situation, ich musste also mein Zahn weiter von Karies zerstören lassen, nur um den Behandlungsfehler von Dr. Drong feststellen zu lassen, um diesen später beweisen zu können.
Ich wusste, wenn das Inkasso die Forderung nicht eintreiben kann, werden sie bei der Summe sicherlich vor Gericht gehen. Hier sah ich meine Chance mit einem vom Gericht angeordneten Gutachter die kariösen Stellen unter der Füllung feststellen zu lassen.
Gerichtsverfahren
Bei dem Gerichtsverfahren ging es darum, ob die Behandlung von Dr. Drong lege artis (in meinen Worten „korrekt“) durchgeführt wurde und somit die Forderung verdient und fällig war.
Dr. Drong hat die Forderung an die DZR (Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum) abgetreten, die wiederum die medavo GmbH (Rechtsanwälte für Mediziner) für das anstehende Gerichtsverfahren einschalteten.
Mein Fehler war wohl, dass ich mir einen Anwalt nahm, der auf mehrere Gebiete auf einmal spezialisiert war (Straßenrecht, Familienrecht usw.), nicht aber auf den Medizinbereich.
Mein Anwalt ohne Medizinrecht-Kenntnisse gegen Herrn Drong und seine Mediziner-Anwälte. Das war wohl das klassische David gegen Goliath, nur das hier Goliath gewann. Meiner Meinung nach mit Unterstützung der Richterin. Warum?
Um in dem Verfahren nachweisen zu können, dass die Behandlung nicht korrekt durchgeführt wurde, wäre nur über ein gerichtliches Gutachten möglich gewesen!
Die Richterin hat mir aber das gerichtliche Gutachten verwehrt!
Meine ganze Hoffnung lag am gerichtlichen Gutachten. Da ich wusste,
Als die Zulassung des Gutachtens noch im Raum stand, erinnere ich mich, dass man mir ein Vergleich vorgeschlagen hat. Wusste hier Dr. Drong vielleicht schon was bei dem Gutachten ans Tageslicht kommen würde?
Der Gutachter hätte dabei die fortgeschrittene Karies festgestellt, die in der kurzen Zeit nicht nach der Behandlung
Die Richterin hat mir die einzige Möglichkeit genommen, zu beweisen, dass die Behandlung eben nicht korrekt durchgeführt wurde? Denn hätte der gerichtliche Gutachter, die Karies bestätigt wie es die Zahnärztin getan hat, dann hätte ich gewonnen.
Nun blieb mir noch über die Zahnärztekammer ein privates Gutachten zu beantragen. Der Termin wurde für Ende Oktober festgelegt.
Im August, nur ein paar Wochen vor dem privaten Gutachtertermin, ist das Overlay abgefallen und der Zahn kurz darauf abgestorben! Das Aushalten der Schmerzen über eine lange Zeit war damit vergebens. Dadurch, dass das Overlay nicht mehr am Zahn befestigt war, konnte der Gutachter wohl nicht mehr garantiert bestätigen, dass Karies bereits vor dem Einsetzen des Overlays vorhanden war. Der Gutachter schrieb immerhin in seinem Bericht, dass es mutmaßlich auf die kariösen Stellen zurückzuführen ist. Das Gutachten lohnte sich dennoch, da bei der Begutachtung festgestellt wurde, dass ich keine Teilkrone erhalten habe, wie es mit Dr. Drong vereinbart und mir in Rechnung gestellt wurde, sondern ein Overlay.
Übrigens die Teilkrone, die ich nie bekommen habe, war Gegenstand des Gerichtsverfahren! Es wurde somit über eine Sache verhandelt, die nie existierte!
Weshalb überhaupt dieser Artikel? Weil nahezu alle kritischen Erfahrungsberichte zu Dr. Drong meiner Meinung nach systematisch durch Druckausübung und Einschüchterung seiner Anwälte zu Unrecht entfernt wurden.
Wenn ich die gelöschten Bewertungen vorher gelesen hätte, dann wären mir sicherlich einige Schmerzen, Kosten und Probleme erspart geblieben. Außerdem hatte ich das Gefühl, dass Dr. Drong mich genau an dem Punkt begann zu ignorieren, als er realisiert hat, dass er von mir für die Überkronung des vermutlich kariösen Zahns kein Geld sieht. Ein ziemlich aktueller Erfahrungsbericht einer Patientin deckt sich ebenfalls mit meiner damaligen Erfahrung, die daran zweifelt, dass bei Dr. Drong der Mensch in Vordergrund steht.
Mal abgesehen von dem ganzen Stress wie z. B. die Reise zum Gutachter nach Hamburg (lebte bereits im Ausland) und den Zahnproblemen mit dem Zahn unter dem Overlay über 2 Jahre (!), weil ich erstens müde und faul war von Behandlungen aber auch wegen der langen Warterei
, aber die zwei Horror-Nächte, als der Zahn dabei war abzusterben, vermutlich durch die kariösen Stellen, werde ich Dr. Drong nie verzeihen.
Zahnreinigung bei Dr. Drong
Für die Zahnreinigung stellte Dr. Drong mir als Privatpatient 129 Euro in Rechnung. Laut Stiftung Warentest lag der Durchschnittspreis für Zahnreinigungen für Kassenpatienten in Hamburg zu der Zeit bei 65 Euro.
Privates Gutachten
Da mir das gerichtliche Gutachten verwehrt wurde, habe ich eins über die Zahnärztekammer Hamburg erstellen lassen. Am 25. Oktober 2022 hat ein Gutachter den von Dr. Drong überkronten Zahn begutachtet. Zu diesem Zeitpunkt war das Overlay abgebrochen und der Zahn kurz darauf abgestorben.
Dabei wurde festgestellt, dass mir statt eine Teilkrone ein Overlay eingesetzt wurde. Obwohl eine Teilkrone mit mir mündlich und im Heil- und Kostenplan kommuniziert sowie in Rechnung gestellt wurde. Von einem Overlay war niemals die Rede!
Worin liegt der Unterschied zwischen ein Overlay und eine Teilkrone?
Teilkronen erstrecken sich bis zum Zahnfleischrand, was Overlays nicht tun. Erhält ein Zahn eine Teilkrone, wird die gesamte Kaufläche des Zahns behandelt. Laut Gutachter hätten dadurch womöglich weitere etwaige Karies entdeckt werden können. Somit habe ich keine Behandlung der gesamten Kaufläche erhalten, sollte aber für so eine bezahlen. Anbei zwei Röntgenaufnahmen, jeweils vor und nach der Überkronung mit einem Overlay (Hinweis: Die „Teilkrone“ ist natürlich falsch, das wusste ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht):
Außerdem sind Overlays im weitesten Sinne Einlagefüllungen und werden nach Füllungstherapie nicht über den Heil- und Kostenplan abgerechnet.
Dr. Drong warb mit FOCUS-Siegel auf der Homepage seiner Zahnarztpraxis
Bis Ende 2020 präsentierte Dr. Drong auf seiner Homepage (zahnarzthamburg.com) seine focus-Empfehlung: „WIR WERDEN VON FOCUS-ARZTSUCHE EMPFOHLEN.“
Zudem das focus-Siegel:
Dazu sollte man allerdings wissen, dass die Focus-Empfehlungen schon seit Jahren in der Kritik stehen. Aus vielerlei Gründen.
„Generell halten wir diese Empfehlungslisten für schwierig“
Quelle: Berufsverband Deutscher Rheumatologen
„Wir stehen solche Listen skeptisch gegenüber“
Quelle: Marburger Bund
Das Nutzungsrecht für das FOCUS-Siegel wird ausschließlich käuflich erworben. 2021 lag die Jahresgebühr für die Nutzung des Siegels bei 3.000 Euro. Mit diesem Wissen hätte ich dem Ganzen ebenfalls skeptisch gegenüber gestanden und ganz sicher einen Bogen um Dr. Drong gemacht. Für mich hat das kein guter Zahnarzt notwendig.
Anwaltliche Vertretung zur Entfernung von Erfahrungsberichten?
Herrn Drong arbeitet mit einer Anwaltskanzlei im Medienrecht mit Sitz am Neuen Wall zusammen. Der Neue Wall ist eine exklusive Lage in Hamburg, wo wohl die besten Anwälte Hamburgs zu finden sind. Ich vermute bei der Zusammenarbeit mit Dr. Drong geht es hauptsächlich darum, um kritische Erfahrungsberichte von öffentlichen Bewertungsseiten wie Google, jameda & Co. zu verfolgen und aus dem Netz verschwinden zu lassen. Als ich meinen Erfahrungsbericht auf Google veröffentlichte, reagierte sein Anwalt prompt. Es flatterte sofort eine E-Mail von Google, in der mir eine Beschwerde von seinem Anwalt aufgrund meines Erfahrungsberichts zugestellt wurde.
Wie würde wohl erst ein junger Mensch reagieren, der seine Erfahrung mit Anderen teilen wollte und plötzlich eine E-Mail von einem Anwalt im Postfach liegen hat? Wie viele Patienten werden allein aufgrund des erzeugten Drucks des Anwalts nachgegeben und die Bewertung von selber gelöscht haben?
Scheinbar darf ich auch keine Bewertung mehr zu Dr. Drong veröffentlichen:
Erfahrungsbericht noch in Erstellung…
An den Anwalt von Dr. Drong, der diesen Artikel wahrscheinlich sehen wird: Sie haben die Rechnung ohne den kleinen Bewertungsportalen gemacht, die die Erfahrungsberichte der großen Bewertungsplattformen in ihren Datenbanken speichern. Wenn Sie also beispielsweise die Löschung einer Bewertung auf jameda erreicht haben, ist diese dennoch weiterhin öffentlich einsehbar, wenn auch nicht mehr auf jameda und nicht mehr so einfach für den normalen Google-Nutzer auffindbar. Auf diese Weise konnte ich sogar noch gelöschte negative Bewertungen von vor vielen Jahren finden.